Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Medizinische und rechtliche Aspekte
Jeder kann plötzlich und unabhängig vom Alter in eine Situation kommen, in der andere für ihn entscheiden müssen. Da mit dem Erreichen der Volljährigkeit auch die rechtliche Vertretung durch die Eltern endet, hat ab diesem Zeitpunkt kein Erwachsener mehr automatisch eine Person an der Seite, die berechtigt ist, für ihn zu handeln oder ihn zu vertreten. Mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung kann in gesunden Tagen rechtzeitig rechtliche Vorsorge für das Alter, den Fall einer Erkrankung oder eines Unfalles getroffen werden. 

In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Eine korrekt ausgefüllte Patientenverfügung ist bindend für zukünftige behandelnde Ärzte und auch Bevollmächtigte oder Betreuer. Sie wird dann herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern. 

Welche Aspekte bei der Erstellung dieser Verfügungen zu beachten sind, wird in diesem Vortrag von Dr. Martina Tauchert-Nosko, Fachanwältin für Erbrecht, und Dr. Oliver Herrmann, Facharzt für Innere Medizin und Palliativmediziner, praxisnah und ausführlich beleuchtet.

Der Vortrag ist gebührenfrei, eine Anmeldung ist erforderlich.




1 Abend, 13.11.2024
Mittwoch, 19:00 - 21:00 Uhr
1 Termin(e)
Mi 13.11.2024 19:00 - 21:00 Uhr Mediathek Oberkirch, Hauptstraße 12, 77704 Oberkirch, Veranstaltungsraum, EG
Dr. Martina Tauchert-Nosko

Dr. Oliver Herrmann
vhs-Büro Oberkirch
1.0316 OBK
gebührenfrei