Aufgrund der Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene entfallen die bisherigen Einschränkungen für den vhs-Betrieb. Ab dem 3. April 2022 müssen Teilnehmer und Kursleitende keinen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis mehr bei uns vorlegen (Stand: 1. April 2022).
Um den vhs-Betrieb so sicher wie möglich zu gestalten, behalten wir jedoch einige allgemeine Empfehlungen bei (s. Corona-Verordnung § 2).